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Wahl-Newsletter
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Hare-Niemeyer Verfahren

Das Hare-Niemeyer Auszählverfahren wird seit 1985 bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag angewendet. Die zu vergebenden Abgeordnetensitze werden mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Eventuell werden noch Restmandate an die Parteien vergeben, deren Ergebnisse die höchsten Stellen nach dem Komma aufweisen. Bei diesem Verfahren schneiden im Vergleich zum d'Hondtschen-Verfahren kleinere Parteien günstiger ab.

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A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme