Politik & Kommunikation - Politik, Wirtschaft und Medien

Wahl-Newsletter
empty

Ausschüsse

Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die der Bundestag per Beschluss für die Dauer der Wahlperiode bildet. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt. Die Abgeordneten der einzelnen Ausschüsse konzentrieren sich auf ein Teilgebiet der Politik und beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung. Sie versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Die Ausschüsse lassen sich regelmäßig von Regierung und Sachverständigen informieren. Zu Beginn einer Wahlperiode beschließt der Bundestag das Verfahren, nach dem die Ausschusssitze berechnet werden sollen. Die drei gängigsten Berechnungsverfahren sind Hare/Niemeyer, d´Hondt und Sainte-Lague/Schepers.

Logo: Wahllexikon

A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme