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Abgeordnetenentschädigung

Zur Abgeordnetenentschädigung eines Bundestagsabgeordneten zählen die Diäten, eine Mitarbeiter- und Kostenpauschale sowie weitere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel eine Reisekostenerstattung und ein Zuschuss zur Krankenversicherung. Mit der monatlichen Abgeordnetenentschädigung von 7339 Euro und der Kostenpauschale von 3782 Euro bekommen die Abgeordneten monatliche Bezüge von 11.121 Euro.

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