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Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht bedeutet, seine Stimme für einen aufgestellten Kandidaten abzugeben. Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und seine bürgerlichen Rechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat. zum Lexikon

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Inhalt

Abnicken

Die Qualität unserer Gesetze ist schlecht: Zu oft bedenkt die Politik ihre Folgen nicht, zu oft dienen sie nur Einzelinteressen -- und zu oft ist das Parlament nicht genug beteiligt.

Abgucken

Stets lautet die Forderung, die Politik solle von der Wirtschaft lernen. Doch Unternehmen können sich auch von der Politik etwas abgucken, schreibt Kajo Wasserhövel in seinem Essay.

Abspecken

Warum für sein Land ein Teilzeitparlament völlig ausreichen würde, erklärt Wolfgang Böhmer, der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, im Interview mit p&k.