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Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht wird auch Wählbarkeit genannt und bezeichnet das Recht, bei einer Wahl von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden. Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Entsprechende Tatbestände dafür sind Hochverrat und Landesverrat. In … zum Lexikon

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Inhalt

Nur mal drüber reden

Der Bürgerdialog der Bundeskanzlerin ist mehr Regierungs-PR denn ein Angebot zur Partizipation – sagen Kritiker. Zu unverbindlich sei die Aktion.

Ein Auto für jeden

Die Automobilbranche ist immer noch das Herzstück der deutschen Wirtschaft, und ihre Akteure sind gut vernetzt – p&k analysiert die Machtstrukturen in der Verkehrspolitik.

Von Peking bis Schweden

China will seinen Einfluss in der Welt ausbauen. Wichtiger Teil der Strategie sind die Konfuzius-Institute – p&k zeigt, wie die „sanfte Machtausdehnung“ funktioniert.

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