Cottbus (ots) - Wenn Anwälte gegen geltendes Recht verstoßen, tun
sie das meist, um sich persönlich zu bereichern. Das zeigen
exemplarisch die beiden Fälle, die in diesem Jahr das Landgericht in
Cottbus behandeln musste. In dem einen Fall erstritt ein Anwalt
Versicherungsleistungen oder Unterhalt für seine Mandanten, nur um
das Geld für seine privaten Zwecke auszugeben. In dem anderen Fall
wollte ein Anwalt für das Einlegen von Rechtsmitteln gegen ein Urteil
Geld sehen, obwohl er als Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt wurde.
So oder so ist es skandalös, wenn ausgerechnet gesetzeskundige
Vertreter des Rechtsstaats erpressen, betrügen und veruntreuen.
Solche Vergehen sind auch dann nicht milder zu bewerten, wenn der
geschädigte Mandant ein Sexualstraftäter ist, der Kinder missbraucht
hat. Die Zahl rechtsanwaltlicher Vergehen hingegen ist noch kein
Skandal. Weniger als zehn Fälle hat die Rechtsanwaltskammer in
Brandenburg in den vergangenen Jahren registriert. Unter anderem auch
am Landgericht in Cottbus zeigt sich an aktuellen Beispielen
außerdem, was für eine gute Arbeit Anwälte leisten können. Ein Mord-
und ein Totschlag-Prozess werden hier nur deshalb noch einmal neu
aufgerollt, weil Rechtsanwälte ganz im Sinne ihrer Mandanten
hartnäckig interveniert haben. Betrügerische Anwälte in Brandenburg
und in der Lausitz sind schwarze Schafe in einer großen Schar von
weißen. In kaum einer anderen Branche dürfte das großartig anders
aussehen. Doch es bleibt dabei: Unter Anwälten stechen die schwarzen
Schafe besonders krass hervor.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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