Politik & Kommunikation - Politik, Wirtschaft und Medien

Wahl-Newsletter
empty

Beumer im Vorstand des Bankenverbands

Portrait zum Wechsel

Markus Beumer (47), Mitglied des Vor­stands der Commerzbank, soll künftig dem Vor­stand des Bundes­verbands deutscher Banken (BdP) angehören. Die Commerzbank schlägt Beumer zur Wahl auf der Delegiertenversammlung des Bankenverbands am 26. März in Berlin vor. Beumer folgt auf Martin Blessing, den Vor­standsvor­sitz­en­den der Commerzbank, der sich künftig auf seine Arbeit im Board des internationalen Bankenverbands IIF konzentrieren will.

Dienstag, 13. März 2012

Weitere Personalmeldungen

» alle Personalmeldungen

Kalender

« Mai 2013 »
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
18     1 2 3 4 5
19 6 7 8 9 10 11 12
20 13 14 15 16 17 18 19
21 20 21 22 23 24 25 26
22 27 28 29 30 31
  • Farbe: 1 Sitzungswoche Bundestag
  • Farbe: 2 Plenarsitzung Bundesrat
  • Farbe: 3 Plenartagung EU-Parlament

Wenn am nächsten Sonntag gewählt würde...

Get Adobe Flash player

Hier gehts zur Sonntagsfrage




p&k verrät Ihnen Wechsel und Wahl-News jetzt noch schneller und direkter: per Twitter. Abonnieren Sie hier unser Gezwitscher.

twitter.com/pundk

vor 15850 Tagen

vor 15850 Tagen

vor 15850 Tagen

Die aktuelle Ausgabe politik&kommunikation



Cover der Aktuellen Ausgabe 97

Heft bestellen

Inhalt

Frischer Elan

Befeuert von einer stringenten Quote sind unter den Nachwuchstalenten der Grünen viele Frauen. Julia Verlinden ist eine von ihnen. p&k porträtiert die 34-Jährige für unsere Serie über Bundestagskandidaten.

Guter Kumpan

Im Plenum bekämpfen sie sich, privat trinken sie ein Bier zusammen: Jürgen Koppelin (FDP) und Dietmar Bartsch (Die Linke) verstehen sich bestens. Ein Einzelphänomen? p&k ist dieser Frage nachgegangen.

Wahl-Veteran

„Ich liebe es, ich hasse es“, sagt Kampagnenmacher Frank Stauss über Wahlkämpfe. Aus seinem aktuellen Buch „Höllenritt Wahlkampf“ druckt p&k exklusiv einen Auszug.

zum kompletten Inhaltsverzeichnis

Magazin

Logo: Wahllexikon

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht wird auch Wählbarkeit genannt und bezeichnet das Recht, bei einer Wahl von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden. Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Entsprechende Tatbestände dafür sind Hochverrat und Landesverrat. In … zum Lexikon