Bundestagsabgeordnete bei einer Abstimmung Ende September
Mehr als 150 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet – Deutschland nicht. Der Grund: Die Konvention sieht verschärfte Regeln zur Abgeordnetenbestechung vor, und solche hält eine Mehrheit der Parlamentarier für unnötig. Nichtregierungsorganisationen hingegen fordern seit langem ein schärferes Gesetz. Zu Recht? Nein, sagt der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). Er findet: „Das freie Mandat verträgt keine Bindung an Korruptionsvorschriften.“ Lesen Sie hier den zweiten Teil unserer Pro&Kontra-Rubrik.
Volksvertreter sind weder Beamte, noch ihnen gleichgestellt. Staatsdiener sind in ihren Entscheidungen nicht frei – von ihnen erwarten die Bürger ein unparteiisches Vorgehen. Hält ein Beamter die Hand auf, ist das Ansehen des Staats in Gefahr. Es ist deshalb gut, dass die UN alle Staaten aufgerufen hat, sich im Kampf gegen Korruption zusammenzuschließen.
Es hat etwas für sich, sicherzustellen, dass Abgeordnete sich ihr politisches Handeln nicht abkaufen lassen dürfen – die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzgebers passen allerdings nicht zum politischen Handeln. Es fehlen Leitplanken, innerhalb derer Zuwendungen politisch adäquat sind und außerhalb derer ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Seit Jahren versuchen Juristen vergeblich, diese Grenze zu finden. Abgeordnete üben ein freies Mandat aus und sind nur ihrem Gewissen verantwortlich; ihre Entscheidungen sind politisch begründet, und Politik folgt eigenen Regeln. Kontakt zu Bürgern ist für Abgeordnete unabdingbar. Dazu gehören auch Einladungen und gelegentliche Zuwendungen.
Das freie Mandat verträgt keine Bindung an Korruptionsvorschriften. Der Versuch, das Spannungsverhältnis zwischen UN-Vorschrift und materiellem Recht zu lösen, ist in Österreich kläglich gescheitert. Die Abgeordneten wurden Beamten gleichgestellt, aber durch die Hintertür von den sich daraus ergebenden Pflichten befreit. Trotz dieses Taschenspielertricks laufen österreichische Abgeordnete Gefahr, wegen Bestechlichkeit vor Gericht gezerrt zu werden. Würde man die deutschen Abgeordneten den Korruptionsvorschriften unterwerfen, hieße das, das parlamentarische Gefüge massiv zu stören.
Ich bleibe dabei: Abgeordnete sind keine Beamten. Stimmenkauf ist bereits strafbar. Um den Parlamentarismus vor ungewünschten Angriffen zu schützen, ist mehr nicht nötig. Wer das freie Mandat einschränken will, muss die Lösung über die Verhaltensrichtlinien, die Abgeordnete sich selbst auferlegt haben, suchen. Alles andere wird scheitern.
Lesen Sie hier, warum Christine Lambrecht (SPD) fordert, die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zu verschärfen.
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